Zulassungsprüfung zum ersten Studienabschnitt

Die Zulassungsprüfung dient dem Nachweis der Begabung für die Studienrichtung, der Beherrschung der allgemeinen Musiklehre und eines Instrumentes. Die Kandidaten haben ihre Kompositionen oder schriftlichen Arbeiten spätestens zwei Wochen vor der Zulassungsprüfung vorzulegen. Andernfalls könnten die Kandidaten bei der Zulassungsprüfung nicht berücksichtigt werden. Die Zulassungsprüfung besteht aus folgenden Teilen:

Teil A: schriftlich
Gehörtest: Intervalle, Akkorde und Kadenz, ein- und zweistimmige Diktate, rhythmisches Diktat, Fehler erkennen, Klangfarben und Stilrichtungen zuordnen

Theorietest: Tonsatz, Partiturkunde, Formenlehre und Repertoirekunde

Kreative Klausur: freie Gestaltung eines vorgegebenen Materials

Teil A: praktisch
Blattsingen mit und ohne Klavierbegleitung, tonal oder/und atonal

Klavier: Schwierigkeitsgrad einer Fuge aus dem "Wohltemperierten Klavier" von Bach bzw. einer mittelschweren Sonate von Beethoven
Falls Klavier nicht das Hauptinstrument des Kandidaten ist, kann zusätzlich noch ein Stück auf einem anderen Instrument vorgetragen werden.

Das erfolgreiche Bestehen dieses Prüfungsteiles ist Voraussetzung für die Zulassung zum letzten Prüfungsabschnitt.

Teil B: schriftlich
Vorlage von Werken oder theoretischen Arbeiten

Teil B: mündlich
Gespräch mit dem Kandidaten über allgemeine Musikkultur, Motivation und Repertoirekunde (speziell des 20. und 21. Jh.)
Im Rahmen der Zulassungsprüfung ist auch die Beherrschung der deutschen Sprache nachzuweisen, und zwar durch

a) ein Reife Zeugnis auf Grund des Unterrichts in deutscher Sprache (ist in § 63 Abs. 10 UG 2002 vorgesehen).
b) oder ein Zeugnis des Goethe-Instituts bzw. der ÖSD-Prüfungszentren (ÖSD = Österreichs Sprachdiplom); Stufe: "Zertifikat Deutsch" (Liste der Prüfungszentren weltweit sowie Tests auf der Webseite www.osd.at)
c) oder den Deutschtest im Rahmen der Zulassungsprüfung (der Test erfolgt schriftlich; in Zweifelsfällen wird er durch eine mündliche Prüfung ergänzt).
d) oder die Abschlussprüfung des Universitätslehrgangs "Deutsch für Ausländer" nach Absolvierung von 160 Wochenstunden (entspricht dem Niveau von "Zertifikat Deutsch").